Am 01.12.2010 ist eine novellierte Fassung der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. In dieser Neufassung sind u. a. auch verschärfte Regelungen zu den Verwendungsbeschränkungen für Asbest enthalten, die sich unmittelbar auf die bisherige Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Errichtung von PV-Anlagen auf Asbestzementdächern auswirken.