Nach Erhalt des Mahnbescheides werden manche Menschen erfinderisch.
Ein Kunde im hiesigen Weserbergland erfragte im Jahr 2007 den Preis für 28 m Windfeder. Nach einem Ortstermin wurde dem Kunde in einem Angebot der Preis für 28 m Windschutzbleche mitgeteilt. In diesem Angebot wurde ein Meterpreis zugrunde gelegt.
Nach Erhalt des Angebotes erteilte der Kunde den Auftrag über die Reparatur gemäß dem vorliegenden Angebot.
Nachdem die Arbeiten von uns ausgeführt und die Rechnung verschickt wurde, meldete sich der Kunde und wollte die Leistung nach seinem errechneten Arbeitslohn und Materialaufwand bezahlen. Diese Summe entsprach etwa 60 % der angebotenen Summe. Bei dieser Aufstellung des Kunden wurden jedoch solche Umstände wie der Einsatz eines Hubwagens und sonstige Hilfsmittel komplett vernachlässigt.
Des weiteren wurde der Auftrag ja auch nach einem ganz anderen Gesichtspunkt erteilt.
Da der Kunde nicht einlenken wollte, wurde von uns ein Inkassounternehmen beauftragt. Nach Erhalt des Mahnbescheids wurde durch den Kunden ein Anwaltsbüro hinzugezogen.
Dieses Anwaltsbüro zeigte sich in der Begründung der niedrigen Zahlung sehr erfinderisch. Nach dem das Anwaltsbüro die Höhe der Einheitspreise als gerechtfertigt anzweifelte, ließ ich diesem Büro einen internen Kalkulationsnachweis zukommen. In diesem internen Papier wurde es versäumt im Computerprogramm die Einheiten von DM auf EUR umzustellen. Darauf hin meinten die Rechtsanwälte die Preise wären in DM und nicht in Euro kalkuliert und somit um die Hälfte überzogen.
Öffnen Sie die anhängenden PDF Dateien und lesen Sie das Urteil des Amtsgerichtes. Die Klage wurde abgewiesen und der Kunde hatte somit noch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.