Nach Hauskauf neues Dach – quasi als Zugabe

Hauskäufer wollte vom Verkäufer wegen einer Undichtigkeit am Schornstein ein neues Dach vom Verkäufer und dessen Dachdecker.

Eine Odyssee von 2007 bis 2011.

Im Jahr 2007 verkaufte einer unserer Kunden ein Haus im Weserbergland. Der neue Käufer stellte bei der Besichtigung des Hauses eine Undichtigkeit am Schornstein fest. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, das diese Undichtigkeit noch durch den Verkäufer zu beseitigen wäre.

Der Verkäufer bestellte nach dem Verkauf einen Dachdecker, in diesem Fall uns, um die Leckage zu beseitigen. Bei der Reparatur wurde von uns jediglich ein Kappstreifen und Anschlussblech erneuert. Das gesamte Dach wurde vor geraumer Zeit mit einer PU-Schaumbeschichtung versehen, so das sich keinerlei Leckagen mehr orten ließen.

Die von uns erbrachte Reparatur brachte keinen Erfolg, so das der ehemalige Eigentümer zur Nachbesserung gedrängt wurde. Da von unserer Seite keine Möglichkeit zur lokalen Reparatur gesehen wurde, gelangte die  Angelegenheit vor Gericht.

Vor Gericht konnte man sich soweit einigen das von unserer Seite eine neue Schornsteinfassung mit Flüssigkunststoff erbracht wird. Nach der Fertigstellung wurde für einen gewissen Zeitraum die Angelegenheit als abgeschlossen angesehen.

Als jedoch der nächste Winter eintraf, stellte der neue Hauseigentümer erneut Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Schornsteins fest. Nach der erneuten Aufnahme des Verfahrens wurden von mir bauphysikalische Betrachtungen angestellt. Hier nach fallen bei dieser Dachkonstruktion (die durch die Verschäumung Ihrer Abluft beraubt wurde) bis über 5 L Tauwasser während der Tauperiode an. Dieses fällt Naturgemäß an der kältesten Stelle, also an dem Kaminkopf aus. Selbst diese Feststellung ließ den neuen Bauherren nicht zu der Einsicht kommen, das dieser Schaden nicht unmittelbar mit dem Kaminkopf zusammenhängt.

So ließ der Bauherr nach 3 Jahren das Dach von einer Fremdfirma neu decken und verlangte eine Kostenerstattung von rd. 18.000,00 €.

Die ausführliche Begründung warum die Klage und die Berufung unwiderruflich abgelehnt wurde entnehmen Sie bitte den anhängenden PDF Dateien. (Urteil und Beschluss zu Berufung)

Fazit

Hätte der neue Eigentümer gleich das Dach neu decken lassen, so hätte er eine Menge Geld, Ärger und Schimmel im Haus sparen können.  Und die Moral von der Geschicht: zu viel Gier das schickt sich nicht 🙂

Mahnbescheid mit nachfolgender Gerichtsverhandlung

Nach Erhalt des Mahnbescheides werden manche Menschen erfinderisch.

Ein Kunde im hiesigen Weserbergland erfragte im Jahr 2007 den Preis für 28 m Windfeder. Nach einem Ortstermin wurde dem Kunde in einem Angebot der Preis für 28 m Windschutzbleche mitgeteilt. In diesem Angebot wurde ein Meterpreis zugrunde gelegt.

Nach Erhalt des Angebotes erteilte der Kunde den Auftrag über die Reparatur gemäß dem vorliegenden Angebot.

Nachdem die Arbeiten von uns ausgeführt und die Rechnung verschickt wurde, meldete sich der Kunde und wollte die Leistung nach seinem errechneten Arbeitslohn und Materialaufwand bezahlen. Diese Summe entsprach etwa 60 % der angebotenen Summe. Bei dieser Aufstellung des Kunden wurden jedoch solche Umstände wie der Einsatz eines Hubwagens und sonstige Hilfsmittel komplett vernachlässigt.

Des weiteren wurde der Auftrag ja auch nach einem ganz anderen Gesichtspunkt erteilt.

Da der Kunde nicht einlenken wollte, wurde von uns ein Inkassounternehmen beauftragt. Nach Erhalt des Mahnbescheids wurde durch den Kunden ein Anwaltsbüro hinzugezogen.

Dieses Anwaltsbüro zeigte sich in der Begründung der niedrigen Zahlung sehr erfinderisch. Nach dem das Anwaltsbüro die Höhe der Einheitspreise als gerechtfertigt anzweifelte, ließ ich diesem Büro einen internen Kalkulationsnachweis zukommen.  In diesem internen Papier wurde es versäumt im Computerprogramm die Einheiten von DM auf EUR umzustellen. Darauf hin meinten die Rechtsanwälte die Preise wären in DM und nicht in Euro kalkuliert und somit um die Hälfte überzogen.

Öffnen Sie die anhängenden PDF Dateien und lesen Sie das Urteil des Amtsgerichtes. Die Klage wurde abgewiesen und der Kunde hatte somit noch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.