Seit 2010 hatten wir keine nennenswerte Schneefälle mehr in der Region. Aber jetzt kündigt sich Tief Egon an.
Hauseigentümer sind für Ihre Dachflächen verantwortlich. Bei erhöhtem Schneefall besteht Handlungsbedarf.
Hauseigentümer müssen ihre Dächer selbst von Schnee befreien. Einsturzgefahr besteht vor allem bei Flachdächern aus Holz und sogenannten Wellplattendächern mit einer Neigung von weniger als drei Grad. Erschwerend kommt eine Erhöhung der Attiken (Dachränder) hinzu, die Schneeverwehungen bis in den Meterbereich zulassen.
Zu beachten ist auch, ob es sich um nassen oder um Pulverschnee handelt. Pulverschnee ist deutlich leichter und somit auch ungefährlicher. Wir raten daher, schon früh zu beobachten, wie sich die Schneelage auf dem Dach entwickelt. Da eine Überprüfung der Dachflächen immer einer Gefahr des Ab- oder Durchsturzes mit sich führt, ist die Beauftragung eines Dachdeckeruntenehmens zu empfehlen.
Vereinbaren Sie mit dem Dachdeckerunternehmen einen Wartungsvertrag für Ihre Dachflächen. Bei Schneereicher Witterung verpflichtet sich der Unternehmer regelmäßige Überprüfungen der Schneehöhe und ggf. auch eine Gewichtsermittlung der Schneelast vorzunehmen.
Diese Erbgebnisse werden täglich dokumentiert und an den Bauherren weitergegeben.
Liegt eine statische Berechnung der Dachfläche vor, kann rechtzeitig mit einer Schneeräumung begonnen werden und so mit eine Gefährdung der Gebäudesubstanz vermieden werden.
Ein weiterer Vorteil einer regelmäßigen Kontrolle ergibt sich aus der Überprüfung der Anschlüsse des Daches. Rechtzeitiges entfernen des Schnees verhindert das Abtauen in die Anschlüsse, so sich die Gefahr eines Wassereinbruchs bei Tauwetter erheblich reduziert.
Schneemassen an Anschlüssen können zu massiven Undichtigkeiten im Anschlussbereich führen.
Gefährden Sie nicht Ihre Mitmenschen. Lassen Sie Ihre Eiszapfen regelmäßig entfernen.
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir kümmern uns gerne um Ihre Dachflächen.
Mit bester Empfehlung
J. Maulhardt & Sohn Bedachungsges.mbH
Stefan Maulhardt