Am 07.07.2017 hat der Bundesrat der Vereinfachung zur Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen zugestimmt. Die Dämmstoffe werden nun dauerhaft als „ungefährlicher Abfall“ eingestuft, müssen aber um eine dauerhafte thermische Verwertung zu garantieren, über ein Nachweissystem wie den bekannten  „Sammelentsorgungsnachweis“ entsorgt werden.

In der neuen Verordnung werden nun auch EPS- und XPS Dämmstoffe mit Bitumen- und Kleberanhaftungen aufgeführt. Durch diese Aufführung in der Verordnung werden die Anhaftungen an der Dämmung eindeutig von der Getrenntsammlung befreit.

Da bleibt nur zu hoffen das die Entsorger bei dieser Lösung auch die momentane Preissituation wieder korrigieren. 🙂

 

Pressemitteilung der deutschen Dachdecker